57 Richterinnen und Richter sprechen am Bundesgericht in Lausanne Urteile über Fälle, die an die höchste nationale Instanz gelangt sind. Die Kandidaten für das Richteramt werden von den Parteien bestimmt und vom Parlament für jeweils sechs Jahre gewählt, können aber ohne Amtszeitbeschränkung wiedergewählt werden. Die Justiz-Initiative will nun das Bundesrichteramt entpolitisieren. Die Initiative wird von allen Parteien abgelehnt. Doch dies ist unter Umständen nicht sehr aussagekräftig, da die Befürworterinnen und Befürworter genau dies kritisieren: Die Parteien wollen das aktuelle System aufrecht erhalten, weil sie davon profitieren – auch finanziell.