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«5G-Ausbau: Bundesgericht pfeift Regierungsrat des Kantons Obwalden zurück»

Ein zweiter wegweisender Bundesgerichtsentscheid neutralisiert die Empfehlung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zur Umrüstung von Mobilfunkantennen – mit Folgen für rund zwei Drittel aller adaptiven 5G-Antennen der Schweiz. Illegal betriebene Antennen müssen sogar abgeschaltet werden.

Rechtssicherheit zu 5G-Antennen: Ohne Bewilligung darf nicht auf 5G mit adaptiven Antennen umgerüstet werden

Dürfen Mobilfunksendeanlagen, die bisher mit GSM, UMTS oder LTE funkten, einfach auf adaptive 5G-Antennen mit sogenanntem Korrekturfaktor umgestellt werden? In der Schweiz klagten Anwohner in der Stadt Wil bei St. Gallen dagegen und bekamen recht: Es braucht ein ordentliches Bewilligungsverfahren, wenn der adaptive Betrieb mit einer Erhöhung der abgestrahlten Sendeleistung verbunden ist.