Der Bundesrat darf auch in Zukunft Pandemiemassnahmen ohne wissenschaftlich fundierte Grundlage anordnen und falsche Behauptungen über die Wirkung von Impfstoffen aufstellen. Das Bundesgericht hat gestern eine Staatshaftungsklage von rund 11’000 Klägerinnen und Klägern abgewiesen.

Die im Verein «Wir Menschen» organisierten Klägerinnen und Kläger verlangten die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pandemiemassnahmen und eine symbolische Entschädigung von je einem Franken. Der Auftritt der beklagten Eidgenossenschaft, vertreten durch einen Suppleanten des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements, machte deutlich, dass bereits im Vorfeld keine Zweifel am Ausgang des Verfahrens bestanden.

30. August 2024 von Christoph Pfluger

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