Strafanzeige gegen die Task Force wegen «Schreckung der Bevölkerung»
Die Anzeige dürfe alle Angstgeplagten erleichtern: Wer die Anzeigeschrift von 94 Seiten und mit 221 Quellen unter die Lupe nimmt, erkennt rasch: Die Vorwürfe sind bestens dokumentiert. Wenn es mit rechten Dingen zu und her geht, müsste die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafuntersuchung eröffnen.