Aber: Der Bundestagsbericht zu Technikfolgen der Mobilfunkstrahlung wurde wesentlich von der Schweizer Lobby-Organisation «Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation» geschrieben
Ein Baugesuch für eine 5G-Antenne in Cham soll trotz 141 Einsprachen und Überschreitung der Grenzwerte realisiert werden. Dieser Fall zeigt auf, dass das kantonale Amt für Umwelt in seiner beratenden Funktion versagt, offensichtliche Fehler in den Bauanträgen zu bemängeln.
Mobilfunk-Schädigungen in Rinderzucht: Gepulste Mikrowellen, wie sie von Mobilfunkantennen, Behördenfunk, Vernetzung von Produktionsanlagen mit WLAN ausgehen, haben negative Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur.
Mobilfunkstrahlung kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation «Diagnose-Funk» deckt Entwarnungsstudien auf und betont, dass sehr wohl ein erhöhtes Krebsrisiko bestehe.
«verbunden, aber geschützt» ist die erste offizielle Europäische Bürgerinitiative, die sich mit den negativen Aspekten des Mobilfunks und der Digitalisierung beschäftigt. Sie sammelt eine Million Unterschriften, um die längst überfällige parlamentarische Debatte durchzusetzen.
Immer mehr Menschen leiden an Strahlensensivität; auch Susanne Ryffel ist davon betroffen. In unserer Serie «Was ist aus uns geworden?» gewährt sie uns einen Einblick, wie sich ihr Leben aufgrund dieser Belastung verändert hat.
Die Niederlande und Frankreich verzeichnen diese Brutsaison einen starken Rückgang der Seevögelkolonien. Offiziell heisst es, die Vogelgrippe habe gewütet. Der wahre Grund könnte aber woanders liegen; die Brandseeschwalben sind teilweise einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt.
Dabei werden die Rechte von Antennenanwohnern mit Füssen getreten. Weder sie noch die Gemeinden erhalten eine rekursfähige Verfügung. Es reicht die Einreichung eines Formulars bei der kantonalen Behörde. Dies steht im Widerspruch zu einem Bundesgerichtsentscheid, nach dem bei einer Änderung des Einflusses auf die Umwelt eine Baubewilligung nötig ist.
Seit einigen Jahren können sich Mobilfunkanbieter kleine Änderungen an Antennen im «Bagatellverfahren» von der kantonalen Fachstelle bewilligen lassen. Doch ein neues, unabhängiges Gutachten im Auftrag der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zeigt nun: Die Umrüstung auf eine adaptive Antenne ist keine Bagatelle, sondern bedarf eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens.