«Bei der Veränderung von Erbgut ist Vorsicht geboten»
Die Wissenschaftskommission des Nationalrats hat sich gegen eine Verlängerung des Moratoriums über gentechnisch veränderte Organismen entschieden. Dafür soll eine Frist bis Mitte 2024 gesetzt werden, in der eine Regelung für die Zulassung von neuen gentechnischen Verfahren ausgearbeitet werden muss. Uniterre fordert: Es muss dringend eine seriöse Risikoanalyse durchgeführt werden.