Vergesellschaftungsrahmengesetz: Tiefgreifender Eingriff ins deutsche Eigentumsrecht
Vergesellschaftungsrahmengesetz: Tiefgreifender Eingriff ins deutsche Eigentumsrecht
Künftig sollen Immobilien und Unternehmen – unabhängig von Branche oder Rechtsform – leichter in Gemeineigentum überführt werden, schreiben die Deutschen Wirtschaftsnachrichten.