Dürfen Mobilfunksendeanlagen, die bisher mit GSM, UMTS oder LTE funkten, einfach auf adaptive 5G-Antennen mit sogenanntem Korrekturfaktor umgestellt werden? In der Schweiz klagten Anwohner in der Stadt Wil bei St. Gallen dagegen und bekamen recht: Es braucht ein ordentliches Bewilligungsverfahren, wenn der adaptive Betrieb mit einer Erhöhung der abgestrahlten Sendeleistung verbunden ist.

Über das Bundesgerichtsurteil berichten verschiedene Homepages wie beispielsweise www.diagnose-funk.ch,www.strahlungsfrei.ch und das Portal www.infosperber.ch

26. Juni 2024 von Diagnose Funk

Nachrichten

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