Wer bestimmt über mein Herz, wenn ich sterbe?
Am 15. Mai stimmt die Schweiz über drei Vorlagen ab, unter anderem über eine Änderung des Transplantationsgesetzes. Künftig sollen einer verstorbenen Person die Organe auch dann entnommen werden können, wenn sie einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Bundesrat und Parlament wollen bei der Organspende die Widerspruchslösung einführen. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen.