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Wer bestimmt über mein Herz, wenn ich sterbe?

Am 15. Mai stimmt die Schweiz über drei Vorlagen ab, unter anderem über eine Änderung des Transplantationsgesetzes. Künftig sollen einer verstorbenen Person die Organe auch dann entnommen werden können, wenn sie einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Bundesrat und Parlament wollen bei der Organspende die Widerspruchslösung einführen. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen.

Tag der Arbeit einmal anders

Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zum Generalstreik am 1. Mai auf, um den Achtstundentag durchzusetzen. Dies in Anlehnung an die Massendemonstration vom 1. Mai 1856 in Australien mit demselben Ziel. Mittlerweile ist der 1. Mai in vielen Staaten, auch in Teilen der Schweiz, ein gesetzlicher Feiertag – der «Tag der Arbeit». Kolumne.

«Meine O'Deline in strahlendem Weiss»

Harald Reichenbach ist endlich wieder bei seinem Segelschiff, das er wegen Corona in der Karibik zurücklassen musste. Wider Erwarten hat er die O'Deline nach zwei Jahren «gut in Form» vorgefunden. Schon bald geht sie ins Wasser. Der Berner Künstler wird in der Zeitpunkt-Serie «Harry geht wieder auf See» regelmässig aus Übersee berichten, aber auch Nachrichten funken, wenn er auf hoher See Richtung Europa schaukelt.

Das Blut des Flusses

Oft werde lokal oder vielleicht auch national informiert, wenn es Missstände in einer Region gibt, sagt die Schweizer Journalistin und Filmerin Nicole Maron. Aber kaum global. Mit ihrem Dokumentarfilm «Das Blut des Flusses», den sie gemeinsam mit dem peruanischen Journalisten Vidal Merma gedreht hat, wollen sie ebenso in Peru wie in der Schweiz etwas bewegen. Im Fokus ist das Schweizer Bergbauunternehmen Glencore. Maron stellt ihren Film diesen Mai in der Schweiz vor. Sie sind eingeladen!

Garantiert das Arztgeheimnis den Patienten ihre Persönlichkeitsrechte?

Nicht immer gilt das Arztgeheimnis. Gegenüber einer Aufsichtsbehörde sind Ärzte in manchen Fällen auskunftspflichtig. Der Verein Ethik und Medizin Schweiz hat Stellung dazu genommen und empfiehlt Ärzten, sich für die vollumfängliche Erhaltung der Schweigepflicht einzusetzen.