Kantone winken Umrüstung auf 5G ohne Baubewilligungen durch
Seit einigen Jahren können sich Mobilfunkanbieter kleine Änderungen an Antennen im «Bagatellverfahren» von der kantonalen Fachstelle bewilligen lassen. Doch ein neues, unabhängiges Gutachten im Auftrag der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zeigt nun: Die Umrüstung auf eine adaptive Antenne ist keine Bagatelle, sondern bedarf eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens.